Schwerbehinderten-Ausweis beantragen

… Anleitung zur Beantragung und weiterführende Links

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss das zuständige Versorgungsamt einen „Grad der Behinderung“ feststellen. Liegt dieser GdB über 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Bei einem geringeren Grad wird eine Bescheinigung für das Finanzamt ausgestellt. In Niedersachsen ist hierfür das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig. Hier kann man sich die Antragsunterlagen herunterladen oder den Antrag online stellen. In Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt verantwortlich.

Zusammen mit dem Antragsformular sollte man alle aktuellen Unterlagen zur Gesundheit (Arztbriefe, Reha- und Krankenhausberichte, Therapieberichte usw.) und zur Entwicklung (Kita-Bericht, Schulzeugnis, Pflegegutachten usw.) beilegen.

Die Entscheidung, ob ein GdB vorliegt wird durch das Versorgungsamt in der Regel nach Aktenlage entschieden. Eine gesonderte Untersuchung ist nur in wenigen Ausnahmesituationen erforderlich.

Nach Prüfung der Unterlagen durch den gutachterlichen Dienst wird durch das Versorgungsamt ein Feststellungsbescheid erlassen. Aus diesem geht hervor, ob und wenn ja in welcher Höhe ein GdB festgestellt wurde und welche Merkzeichen zuerkannt wurden. Je nach Kombination aus dem GdB und den Merkzeichen können unterschiedliche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.

Ist man mit dieser Entscheidung nicht einverstanden kann binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides ein Widerspruch eingelegt werden.

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