Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen

… Anleitung zur Beantragung und weiterführende Links

Leistungen aus der Pflegeversicherung (z. B: Pflegegeld, Unterstützung durch einen Pflegedienst, Pflegehilfsmittel…) können Personen beantragen, die in verschiedenen Lebensbereichen Unterstützung durch andere benötigen. Diese Lebensbereiche sind: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Der Antrag kann entweder telefonisch bei der Pflegeversicherung, die mit der Krankenkasse identisch ist, angefordert oder direkt vor Ort abgeholt werden. In den meisten Fällen halten die Internetseiten der Kassen auch ein online-Formular vor.

Auch Privatversicherte sind pflegeversichert und können einen entsprechenden Antrag stellen.

Für eine Beantragung bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine Vorversicherungszeit des Patienten oder des Hauptversicherten (bei Familienversicherung) von 2 Jahren Voraussetzung. Liegt diese nicht vor, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt der Kommune oder das Landkreises Hilfe zur Pflege bewilligen.

Um festzustellen, ob ein sogenannter Pflegegrad vorliegt und Leistungen aus der Pflegversicherung wahrgenommen werden können, wird eine Pflegebegutachtung durchgeführt. Bei den gesetzlich Versicherten geschieht dieses durch den Medizinischen Dienst bei den Privatversicherten in der Regel durch Medicproof.

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Feststellungsbescheid und das Pflegegutachten der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Gesetzlich Versicherte können gegen diese Entscheidung einen Widerspruch einlegen, wenn sie nicht einverstanden mit der Feststellung sind. Privatversicherte sollten Ihre Einwände ebenfalls gegenüber der Pflegeversicherung zum Ausdruck bringen.

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